Honorar
Das Honorar der Rechtsanwälte ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Maßgebend für die Berechnung der Vergütung ist in der Regel der Gegenstands- oder Streitwert.
Dies ist der Wert, den die Angelegenheit hat, die Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist.
In bestimmten Einzelfällen, z. B. in Straf- und Sozialrechtsangelegenheiten sieht das RVG Rahmengebühren vor.
Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis, einer Anlage zum RVG.
Beschränkt sich die Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch beträgt das anfallende Honorar für Verbraucher höchstens € 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer, unabhängig vom Gegenstandswert.
Im Bedarfsfall kann, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beim Prozessgericht oder Beratungshilfe beim Amtsgericht, das für den Wohnort zuständig ist, beantragt werden.
Die entsprechenden Hinweisblätter und Antragsformulare hierzu finden Sie im Menüpunkt Formulare.
Da für den Rechtssuchenden die Rechtsanwaltsvergütung von entscheidender Bedeutung bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist, wenden Sie sich bitte bei weitergehenden Fragen hierzu vertrauensvoll an unsere Kanzlei.